Es gelten prinzipiell immer die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Ausrüstungsgegenstände und Kleidung: Bitte alles, was zum Camp mitgebracht wird, mit Namensschildern versehen. Diverse Gegenstände, Kleidungsstücke und Schuhe, die bei der Abreise am Camp vergessen werden und nicht innerhalb von 4 Wochen bei uns abgeholt werden, kommen in die Altkleidersammlung bzw. werden entsorgt.
Wertgegenstände: Bitte keine materiell oder ideell wertvollen Gegenstände zum Camp mitbringen, die ÖKKH kann dafür keine Haftung übernehmen.
Besuche am Camp: Besuche von Familie und FreundInnen würden die Kontinuität des Gruppenprozesses stören und sind daher nicht erwünscht.
Telefonieren/Handys: Es gilt ein generelles Handy-Verbot. In Notfällen können die TeilnehmerInnen vom Festnetztelefon der jeweiligen Unterkunft bzw. vom Handy der Campleitung telefonieren bzw. angerufen werden. Einzige Ausnahme bildet das Onki Camp, hier dürfen die TeilnehmerInnen zu von der Campleitung festgelegten Telefonzeiten ihr Handy benützen. Bei Nichteinhaltung dieser Regel wird das Handy von der Campleitung in
Verwahrung genommen und erst am Ende des Camps wieder ausgefolgt.
Alkohol, Energy Drinks und Rauchen: Es gilt ein generelles Verbot bei allen Camps.
Autofahrten: CampteilnehmerInnen, die bereits einen Führerschein haben, dürfen mit dem eigenen Auto fahren, aber keine anderen TeilnehmerInnen mitnehmen.
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